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Allgemeines : Seit 1. Mai 2014 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft.
05.05.2014 17:27 ( 10021 x gelesen )

Die neue Energieverordnung (EnEV 2014)

 
Bereits seit 13. Juli 2013 ist das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) in Kraft.

Und seit 1. Mai 2014 gilt auch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).

Sie zielt darauf ab, den Energiebedarf eines Gebäudes in bestimmten Grenzen zu halten. Das gelingt zum einen durch die Begrenzung von Energieverlusten und zum anderen durch effizientere Nutzung der Ressourcen bei der Beheizung.

Muss ich reagieren? 

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Unter anderem schreibt die EnEV 2014 vor, dass Immobilienbesitzer bis 2015 die Heizkessel erneuern lassen müssen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden und die flüssige oder gasförmige Brennstoffe benötigen. Im Prinzip ist es so, dass ab jetzt ein Heizkessel stillgelegt werden muss, wenn er 30 Jahre alt ist. Natürlich gibt es, wie bei jeder Verordnung, die eine oder andere Ausnahme. Vielleicht trifft sie auch für Sie zu?

Hand auf 's Herz, ein Kessel, der 30 Jahre alt ist, kann vielleicht noch zuverlässig arbeiten. Aber ist er auch noch wirtschaftlich?? In den vergangenen Jahren hat sich in puncto Heizanlagen sehr viel getan: Ganz neue Heizverfahren sind entstanden, die unabhängig von Öl und Gas arbeiten. Denken Sie nur an die Wärmepumpenheizung.

EcoCompact von Vaillant Bild: www.vaillant.de

Aufgrund der stetig steigenden Preise für Öl und Gas wurden die Heizungsanlagen verbessert, so dass die Ressourcen besser ausgenutzt werden und somit der Verbrauch sinkt.

Nehmen Sie die neue Energieeinsparverordnung zum Anlass, sich zu informieren, was heutzutage möglich ist. Sie werden erstaunt sein und sich fragen, warum Sie nicht schon eher Ihre Heizung umgestellt haben. Gern beraten wir Sie! Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!


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