Zuschüsse zur Förderung von Solarthermie-Anlagen

Datum 02.06.2015 16:05 | Thema: DEFAULT

Zuschüsse zur Förderung von Solarthermie-Anlagen

 
Solarthermieanlage, Bild: Florian Methe, pixelio.deBild: © Florian Methe / Pixelio.de

Die Kraft der Sonne nutzen

Die Nutzung erneuerbarer Energien und speziell Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen wird in Deutschland gefördert. So bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zinsgünstige Darlehen an.

Besonders interessant sind allerdings Zuschüsse zur Investition, die das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt.

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BAFA-Förderung

Bezuschusst werden die Errichtung oder die Erweiterung von Solarkollektoranlagen, die mindestens einem der folgenden Punkte dienen:

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Solaren Kälteerzeugung
  • Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und / oder Kältenetz
  • Bereitstellung von Prozesswärme


Für kleine Anlagen zur Wasseraufbereitung beginnen die Zuschüsse bei 500 € und in Kombination mit der Heizungsunterstützung bei 2.000 €.

Die Förderung unterteilt sich in eine Basisförderung, die vorrangig für kleine Anlagen und Ein- und Zweifamilienhäuser zutrifft und eine Innovationsförderung für vorrangig größere Anlagen bzw. größere Wohngebäude oder gewerbliche Bauten.

Außerdem besteht sowohl für die Basis- als auch für die Innovationsförderung die Möglichkeit einer Zusatzförderung.
 

Worauf kommt es an?
 

Unterschrift, Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind viele Punkte exakt zu beachten: von den persönlichen Voraussetzungen, über die Art und Größe der Anlage bis hin zur Antragstellung. Es wäre schade, wenn durch eine Unaufmerksamkeit viel Geld verschenkt würde. Am einfachsten für Sie ist: Lassen Sie sich durch uns frühzeitig beraten. Wir kennen uns aus! Sprechen Sie uns an!



Bild: Thorben Wengert / pixelio.de



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Auf einige dieser Punkte möchten wir kurz eingehen:

Die Basisförderung setzt voraus, dass im Gebäude, auf dem die Solarkollektoranlage errichtet oder erweitert werden soll, seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert war. Das heißt, die Förderung wird nicht bei einem Hausneubau, sondern nur für bestehende Häuser gewährt.

Es werden nur die Anlagen gefördert, die

  • der Bereitstellung des Wärmebedarfs für die Heizung und/oder
  • der Warmwasserbereitung oder
  • des Kältebedarfs für die Kühlung von Gebäuden dienen.


Während die Basisförderung nur für den Gebäudebestand gilt, kann die Innovationsförderung in bestimmten Konstellationen auch bei Neubauten gewährt werden.

Übrigens, nicht jeder Kollektor und nicht jede Solaranlage ist förderfähig! Wir kennen uns aus! Sprechen Sie uns an!


Auf beide Förderungen kann eine Zusatzförderung gewährt werden und zwar:

  • bei verschiedenen Anlagenkombinationen mit einer förderfähigen Solarkollektoranlage
  • bei Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage bei gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage
  • Wird die Anlage in einem effizienten bestehenden Gebäude errichtet, kann es einen Bonus geben, der bis zu 50% der bereits gewährten Förderung betragen kann.


Wie bereits erwähnt, um auch wirklich in den Genuss der Förderung zu kommen, ist es ganz wichtig, die Formalitäten genauestens zu beachten. Und die sind je nach Förderung und Antragsteller unterschiedlich.

Wir kennen und aus und freuen uns darauf, Sie zu beraten. Sprechen Sie uns an!





Dieser Artikel stammt von Karl Stauffenberg GmbH - Heizung-Sanitär in Sontra
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